Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ – Antrag bis 31.12.2025
Liebe Vereinsverantwortliche,
von der Neuaufstellung der Klima- und Energieförderungen des Bundes ist auch die Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ betroffen. Förderanträge können nur noch bis 31. Dezember 2025 gestellt werden.
In weniger als einem Jahr haben mit Unterstützung der Förderung bereits über 150 Sportvereine ihre Sportstätten nachhaltig modernisiert.
Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ – die wichtigsten Deadlines im Überblick
- Bis zum 31. Dezember 2025 können Anträge im Onlineportal der KPC gestellt werden.
- Bis zum 30. Juni 2026 müssen die Anträge vollständig sein.
- Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Projekte fertig umgesetzt sein.
Wichtige Hinweise:
- Schon beim Antrag im Onlineportal sollten die Unterlagen möglichst vollständig sein.
- Für eine Zusage ist es förderlich, dem Antrag einen Projektzeitplan beizulegen. (Achtung: spätester möglicher Projektabschluss 31. Dezember 2026.)
- Bei Umrüstungen von Flutlichtanlagen auf LED unbedingt die Einhaltung der ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ bestätigen lassen.
Alle Informationen zur Förderung sind ebenso kompakt auf der Sport-Austria-Website zusammengefasst.
Unter den untenstehenden Links stellt Sport Austria zudem ein Factsheet sowie eine Newsletter-Vorlage zur Verfügung, die gerne an die eigenen Mitglieder weitergeleitet werden können.
Für Fragen zum auslaufenden Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Sportstätten“ sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten im Bereich Sportstätten stehen die Nachhaltigkeitsberater:innen des Projekts „Klimafitte Sportstätten“ gerne zur Verfügung:
- Sport-Austria-Mitglieder: Valentin Lechner (v.lechner@sportaustria.at; +43 1 504 44 55 32)
- ASKÖ: https://www.askoe.at/de/soziales/nachhaltigkeit
- ASVÖ: https://www.wirstaerkenvereine.at/nachhaltigkeit/klimafit/
- SPORTUNION: https://sportunion.at/greensportunion/#nachhaltigkeitsberaterinnen
Sport Austria setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Bedürfnisse des organisierten Sports auch künftig in der Klima- und Energiepolitik des Bundes berücksichtigt werden.