Anti Doping – Sauberer Sport

Jede/r AthletIn unterliegt dem Anti-Doping-Bundesgesetz. Sowohl die NADA als auch der ÖTV haben einen Traum: "Sport ohne Doping."

Das ÖTV-Präsidium gibt die Marschrichtung vor: "Der ÖTV tritt ganz klar für einen sauberen Sport ein, die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. Es zählt zu unseren Aufgaben, gerade die jungen Spieler schon für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren." Alle TennisspielerInnen, die an Turnieren teilnehmen, welche der Wettspielordnung (WO) unterliegen, akzeptieren bei Teilnahme die WO.

In der WO Punkt VII. wird festgehalten, dass die Anti-Dopingregelungen des Internationalen Fachverbandes (ITF) und die Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes gelten. Die NADA Austria kann grundsätzlich jede/n Sportler:in kontrollieren, vor allem konzentriert sich die Kontrolltätigkeit allerdings auf Leistungs- und Spitzensportler.

Dopingkontrollen können auch unangekündigt und außerhalb von Wettkämpfen stattfinden, dafür sind jedoch aktuelle Aufenthaltsinformationen notwendig. Da diese genauen Informationen bzw. der damit verbundene Aufwand nicht von jedem/r Athleten/In verlangt werden kann, werden für ausgewählte Leistungs- und Spitzensportler drei Testpools (Registered, Nationaler, Allgemeiner Testpool) definiert. Je nach Zugehörigkeit zu einem dieser Testpools ist der/die Athlet/In dazu verpflichtet, bestimmte Meldepflichtenzu erfüllen. Jede/r SpielerIn ist für sich selbst verantwortlich, kann sich aber jederzeit bei der NADA bei Unklarheiten erkundigen. Die NADA teilt die Athlet:innen in 2 Testpools ein. Die AthletInnen werden vom österreichischen Tennisverband über die Zugehörigkeit der Testpools und die damit verbundenen Aufgaben informiert. Auch Nicht-Testpoolathlet:innen haben bestimmte Pflichten.