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ÖTV-MEISTERSCHAFTEN: ÄNDERUNG DER WETTSPIELORDNUNG - NUR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER SIND TEILNAHMEBERECHTIGT

Sowohl bei Österreichischen Hallen- als auch Freiluftmeisterschaften sind ab sofort nur mehr österreichische Staatsbürger teilnahmeberechtigt. Die ÖTV-Wettspielordnung wurde diesbzgl. geändert.


13. April 2011

ÄNDERUNG DER ÖTV-WETTSPIELORDNUNG. Bei der ÖTV-Länderkuratoriumssitzung am 19. März 2011 wurde einstimmig beschlossen, dass ab sofort bei allen Österreichischen Hallen- und Freiluftmeisterschaften in sämtlichen Altersklassen nur mehr österreichische Staatsbürger teilnahmeberechtigt sind. "Das bedeutet", so ÖTV-Wettspielreferent Heinz Lampe, "dass alle gleichgestellten nicht-österreichischen Staatsbürger, die in der ÖTV-Rangliste aufscheinen, nicht an den Meisterschaften teilnehmen dürfen." In der ÖTV-Wettspielordnung sind die §§ 28 und 29 dahin gehend geändert worden.





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